Was ist die Verfasste Studierendenschaft?

Die verfasste Studierendenschaft der DHBW wird auf zentraler Ebene durch den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (Abkürzung: „AStA“) und dem Studierenden-Parlament (Abkürzung: „StuPa“) vertreten. Der AStA ist das Exekutivorgan und repräsentiert die Verfasste Studierendenschaft der DHBW nach außen. Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) bilden alle immatrikulierten Studierende einer Hochschule die Verfasste Studierendenschaft dieser Hochschule. Die Verfasste Studierendenschaft der DHBW umfasst damit rund 34.000 Studierende.

Aufgaben

Während die StuV auf lokaler Ebene den Kontakt von Studierenden zu Verwaltung, Professoren, Studierendenwerken und der Öffentlichkeit hält, ist dies überregional, v.a. in Themen, die mit dem Präsidium zu tun haben, die Aufgabe des AStA. Die Aufteilung in lokale und überregionale Themen besteht auch für die anderen Aufgaben.

Das Ziel des AStA ist die konstruktive Zusammenarbeit mit der Leitung der DHBW, den Hochschulorganen und der Politik, um so die DHBW zielorientiert weiterzuentwickeln.

Das StuPa erlässt die Satzungen und Ordnungen der Verfassten Studierendenschaft der DHBW und regelt per Beschlüsse die Aufgaben und Tätigkeiten des AStA.

Vertretung der studentischen Interessen durch Mandate in Hochschulgremien, wie dem örtlichen Hochschulrat und dem Senat und Teilnahme an Berufungsausschüssen.

Die lokalen StuVs und der AStA sind Ansprechpartner für alle studentischen Themen, Probleme und Anliegen.

Organisation und Durchführung von Freizeitangeboten und Seminaren für Studierende.

Aufbau

Die unterste Stufe der studentischen Vertretung bilden an der DHBW die Kurssprecher und deren Stellvertreter.

Als nächste Stufe bilden alle Kurssprecher und deren Stellvertreter eines Fachbereichs (Wirtschaft, Technik oder Sozialwesen) einer Studienakademie die sogenannte Bereichsversammlung. Diese Bereichsversammlungen wählen die Bereichssprecher und deren Stellvertreter, sowie Studierende der einzelnen Fachbereiche, die als studentische Vertreter und deren Stellvertreter im örtlichen Senat und örtlichen Hochschulrat vertreten sind (Vgl. § 27c sowie § 27d LHG).

Die Bereichssprecher und deren Stellvertreter bilden als nächste Stufe die Studierendenvertretung der lokalen DHBW-Studienakademie, oftmals auch nur als StuV bezeichnet. Diese StuV wählt aus ihrer Mitte den Studierendensprecher und dessen Stellvertreter.

Zusätzlich zur regionalen Vertretung der einzelnen Studienakademien wählen alle immatrikulierten Studierende der DHBW durch Listenwahl das Studierendenparlament[1] (Abkürzung: „StuPa“) der DHBW. Das Studierendenparlament ist das überregionale Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft der DHBW.

Neben den Studierendensprechern, welche qua Amt im AStA vertreten sind, wählt das Studierendenparlament insgesamt fünf weitere Mitglieder, sowie deren Stellvertreter, in den AStA. Diese bilden den AStA der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und sind somit das überregionale studentische Exekutivorgan.

Sämtliche Stufen sind als Teil der Verfassten Studierendenschaft rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (vgl. § 65 LHG)[2]. Zusätzlich gibt es noch weitere gesetzlich garantierte studentische Vertreter in Hochschulkollegialorganen wie dem Senat[3] (Vgl. § 19 LHG), im Aufsichtsrat (Vgl. DHBW-Grundordnung), in den Fachkommissionen sowie der Kommission für Qualitätssicherung (Vgl. § 20a IV LHG), dem örtlichen Hochschulrat an den einzelnen Studienakademien (Vgl. § 27b LHG) und im örtlichen Senat an den einzelnen Studienakademien (Vgl. § 27c LHG).